Wem die Geruchsstunde schlägt

Manuel Pestalozzi
7. January 2019
In Bad Buchau kommen sich Wohngebiete und Landwirtschaftsbetriebe näher. Bild: Google Earth

Heinrich von Kleist hätte an der Geruchsimmissionsrichtlinie des Vereins der Ingenieure (VDI) sicherlich seine Freude gehabt. Fachleute, die im Alltag stehen, rümpfen darob wohl eher die Nase. Wie soll eine subjektive Wahrnehmung wie „Gestank“ in einer verbindlichen Richtlinie wirken? Im schwäbischen Bad Buchau haben sich Planungswillige kundig gemacht, wie das Presseorgan „Schwäbische“ berichtet.
 
Es geht um 35 Bauplätze, die im künftigen Baugebiet Am Möwenweg am südöstlichen Ortsrand von Bad Buchau entstehen sollen. Das rund 3,8 Hektar große Plangebiet ist im Norden durch eine bestehende Wohnbebauung begrenzt, im Süden umgeben es Wiesen und Felder. In diesen stehen drei landwirtschaftliche Betriebe mit Rinder- und Schweinehaltung. Ist diese Nachbarschaft für Neusiedler von ihren Gerüchen her zumutbar? Um diese Frage dreht sich die Diskussion, derentwegen die Stadt ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben hat.
 
Die Verfasserin des „Schwäbische“-Beitrages hat sich redlich aber letztlich erfolglos bemüht, die Funktionsweise der Richtlinie in wenigen Zeilen zu erklären. Man begreift wenig, erhält aber immerhin die Gewissheit, dass es sehr kompliziert ist. Bei der Bewertung spielen offenbar nur Gerüche aus Ställen, offenen Güllegruben, Festmistlagern oder Fahrsilos eine Rolle, die Ausbringung von Gülle oder Gärresten auf den Feldern hingegen nicht. Dann gibt es Geruchseinheiten, die je nach Tier variieren: Ein Mastschwein emittiert davon pro Sekunde über vier Mal mehr als ein 500 Kilogramm schweres Rind. Große Bedeutung hat die „Geruchsstunde“: Sie entspricht einer Ausdünstung für mindestens sechs von sechzig Minuten und bildet die Basis für Grenzwerte. Für diese ist die Häufigkeit der Geruchsstunden pro Jahr ausschlaggebend. Im landwirtschaftlichen Außenbereich sind 25 Prozent Geruchsstunden, in Dorfgebieten, Gewerbe- und Industriegebieten 15, in Wohn- und Mischgebieten noch zehn Prozent zulässig.
 
Im Falle des Planungsgebietes von Bad Buchau hat das Geruchsgutachten ergeben, dass die Immission durch die benachbarten Bauernhöfe zwar fast überall unterhalb des Grenzwertes liegt, trotzdem wurden im Entscheidungsgremium Bedenken angemeldet: Einer der betroffenen Landwirte möchte seinen Betrieb möglicherweise erweitern, dann drohen mehr Geruchseinheiten und möglicherweise auch -stunden. Es würde sich dann die Frage stellen, wie und wo man ihm das gestatten dürfte. Jedenfalls stimmten die Räte aber der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zu, womöglich aufgrund der Erkenntnis, dass letztlich die allgemeinen Umstände diktieren, welche Geruchsimmissionen am Markt toleriert werden.