Für mehr geförderten Wohnraum

Elias Baumgarten
2. luglio 2019
Wien wächst seit den 1990er-Jahren kontinuierlich. In der Stadt mangelt es an bezahlbarem Wohnraum. (Foto: PD)

Wien ist die lebenswerteste Stadt weltweit – bescheinig die Mercer-Studie 2019. So verwundert denn auch wenig, dass fortwährend mehr Menschen in der Hauptstadt leben möchten. Bis 2025 wird die Bevölkerung auf über 2 Millionen anwachsen, prognostizieren Expert*innen. Das klingt zuerst nach einer schönen Erfolgsgeschichte, doch in Wahrheit erzeugt das Wachstum großen Druck und immense Spannungen, etwa auf den Wiener Wohnungsmarkt. Weil die Nachfrage stetig wächst, aber das Angebot begrenzt ist, steigen Mieten und Immobilienpreise immer weiter. Dass seit der Finanzkrise der Grundstücks- und Immobilienmarkt bei privaten Investoren aus aller Welt begehrt ist, verschärft das Problem zusätzlich. Folge ist die Verdrängung größerer Bevölkerungsteile aus der Innenstadt. Mitunter kann sich selbst die Mittelschicht nicht mehr leisten, im Zentrum zu wohnen.

Gegenmaßnahmen tun daher not. Am 21. März 2019 trat darum eine Novellierung der Wiener Bauordnung in Kraft, und eine neue Widmungskategorie (»Gebiet für geförderten Wohnbau«) wurde eingeführt. Die Maßnahme soll zu niedrigen Erstellungskosten und vor allem günstigeren Mieten führen und überdies sogar generell eine preisdämpfende Wirkung entfalten. Die neu eingeführten Einschränkungen und Verpflichtungen greifen dabei in die Eigentumsrechte der Besitzer der betroffenen Liegenschaften ein. Der Verfassungsgerichtshof hat dies für rechtmäßig befunden. Doch wie sieht die Änderung in der Bauordnung genau aus? Was schreibt Paragraf 6 Absatz 6a vor? In den betreffenden Gebieten muss der überwiegende Teil eines jeden Gebäudes für geförderten Wohnraum offengehalten werden. In der Planungsgrundlage der Stadt Wien ist festgelegt, dass der Anteil mindestens zwei Drittel betragen muss. Der Hauptmietzins dieser Wohnungen darf über 40 Jahre (Förderungszeitraum) maximal 4,97 Euro je Quadratmeter Nutzfläche im Monat betragen. Dieses Maximum zu überschreiten, ist verboten. Zudem darf die Liegenschaft während des Förderungszeitraums nur mit der Zustimmung der Stadt Wien verkauft werden. 

Spannend wird nun, wie sich die Gesetzesänderung in der Praxis bewährt. Die Politik erhofft sich, endlich private Akteure besser in die Erstellung geförderter Wohnbauten einzubinden und stärker in die Pflicht zu nehmen. Allerdings: Kritiker*innen warnen, dass dies außerhalb des geförderten Wohnbaus die Miet- und Kaufpreise noch mehr in die Höhe treiben könnte, weil gewerbliche Bauträger versucht sein könnten, ihre geförderten Wohnbauten so quer zu finanzieren. Sollte der Plan jedoch aufgehen, dürfte er zügig zum Vorbild für andere Städte im In- und Ausland mit ähnlich gelagerten Problemen avancieren.           

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