Wenn Loos das wüsste: Am Haus Scheu wird gebaut – doch bisher ohne Genehmigung

Manuel Pestalozzi
23. 9月 2021
Auf diesem Foto aus dem Jahr 2019 macht das Haus Scheu trotz aller Zeitspuren einen robusten Eindruck. Doch der neue Eigentümer hält Baumaßnahmen für unumgänglich und hat die Initiative ergriffen – zum Ärger der Behörden. (Foto: Thomas Ledl via Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)

Adolf Loos konzipierte das Haus Scheu als Terrassenhaus, was für ein Mietshaus im Europa der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg einmalig war. Der Baukörper ist gegen Osten hin abgestuft und beherbergt drei Wohngeschosse. Die Innenräume werden von vielen Einbaumöbeln geprägt. Bei der Erteilung des Baukonsenses im Dezember 1912 wurde verlangt, die unverzierte Fassade des mittlerweile denkmalgeschützten Hauses zu begrünen. Davon ist heute freilich nichts mehr zu sehen.

Seit einigen Tagen gibt es Wirbel um dieses Schlüsselwerk der Moderne. Ein Gerüst und eine kleine Hebebühne stehen vor seiner Front zur Larochegasse, und Baulärm dringt durch die Fenster. Etwas tut sich im Baudenkmal. Doch anscheinend wusste zunächst weder das Bundesdenkmalamt noch die Baupolizei Bescheid. Keines der Ämter hatte einen Umbau oder überhaupt irgendwelche Veränderungen genehmigt.

Ende August dieses Jahres wechselte das Baudenkmal den Besitzer. Und schon bald tauchten Gerüst und Hebebühne auf. Dem scharfen Auge der Aktionsgruppe Bauten in Not entging das nicht. Die Mitglieder machten bei den zuständigen Behörden Meldung. Es stellte sich heraus, dass der Bauherr zwar Kontakt zur Baupolizei hatte, die Genehmigung für Eingriffe aber mangels Unterlagen nicht erteilt wurden. Der neue Eigentümer äußerte sich inzwischen dahingehend, dass das Haus in einem »technisch fürchterlichen Zustand« sei und an Baumaßnahmen daher kein Weg vorbeiführe.

Baustopp, doch keine verhärteten Fronten

Das Bundesdenkmalamt ist nun eingeschritten und hat einen sofortigen Baustopp verhängt. Bei einer Besichtigung stellten die Beamten fest, dass wandfeste Ausstattung abgenommen wurde. Nach ihrem Urteil wurden diese Arbeiten jedoch zumindest fachgerecht vorgenommen und scheinen reversibel zu sein. Nun folgen genaue bauhistorische Untersuchungen. Der Eigentümer hat wiederholt zu verstehen gegeben, dass er sich der historischen Bedeutung des Hauses Scheu vollauf bewusst sei, und den Willen bekundet, es in denkmalgerechtem Zustand zu erhalten.

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